Beginn: | 09.10.2025 |
Ende: | 11.10.2025 |
Ort: | See + Sporthotel Ankum Tütinger Str. 28 49577 Ankum |
Ansprechstelle: | Suchenleitung: Heiko Jürgens Zuckerpool 2, 48480 Schapen Mob.: 00491713548174 Mail: heiko-juergens@t-online.de, Zuchtschauleitung: Inge Fitscher Tel.: 0049208 853963 Mail: verbandszuchtwart@kleine-muensterlaender.org |
Kosten (Mitgl.): €180,-- Gäste: k.A. IBAN: DE 26 4036 1906 0444 4792 00 |
Ausschreibung zur Internationalen Lönssuche ohne Spur mit Internationaler Zuchtschau
am 09.–11.10.2025 um 49577 Ankum in Deutschland
Wann: 09. Oktober bis 11. Oktober 2025
Veranstalter: Verband für Kleine Münsterländer e.V.
Ausrichter: Verband für Kleine Münsterländer Landesgruppe Osnabrück e.V.
Suchenleitung: Heiko Jürgens Zuckerpool 2, 48480 Schapen Mob.: 00491713548174 Mail: heiko-juergens@t-online.de
Prüfungsordnung: Gerichtet wird nach der jeweils gültigen Fassung der
Prüfungsordnung zur Lönssuche des Verbandes Kleine Münsterländer
Zuchtschauleitung: Inge Fitscher Tel.: 0049208 853963 Mail: verbandszuchtwart@kleine-muensterlaender.org
Zuchtschau: Nur für Hunde die an der Lönssuche teilnehmen. Eine Teilnahme an der Zuchtschau ist Vorrausetzung zur Teilnahme an der weiteren Lönssuche.
Auf der Zuchtschau festgestellte zuchtausschließende Mängel disqualifizieren für die nachfolgende Teilnahme an der weiteren Lönssuche.
Es wird empfohlen, vorab an einer Zuchtschau teilzunehmen oder eine Sichtung durch einen Zuchtrichter / Formwertrichter durchzuführen.
Auf der Internationalen Zuchtschau am 09.10.2025 festgestellter Zuchtausschluss disqualifiziert den Hund zu Voraussetzung der weiteren Prüfung. Hunde haben dann die Möglichkeit, alternativ eine HZP zu führen.
Nennung: Für die Nennung zur Lönssuche verwenden Sie das Formblatt 1 des JGHV in der gültigen Fassung. Das Formblatt ist ausschließlich über die zugehörigen Landesgruppen einzureichen.
Ausländische Hunde, die den KLM-I zugehören, melden direkt an die Suchenleitung.
Mit einzureichen ist eine Kopie der Stammtafel des Hundes und alle bisherigen Prüfungszeugnisse (VJP, HZP, VGP, VPS) sowie eines eventuellen Zuchtschauzeugnisses.
Bei der Anmeldung am Prüfungstag müssen aller schon erbrachten Prüfungs- und Zuchtschauzeugnisse vorgelegt werden. Zusammen mit der Nennung ist ein Bild des Hundes als Datei einzureichen. Für das Foto bitten wir folgendes zu beachten.
Das Foto bitte im seitlichen Profil des Hundes, es sollten alle 4 Läufe auf dem Boden stehen. Der Kopf sollte aufrecht getragen sein mit Blick nach vorne, die Rute sichtbar getragen auf Höhe der Rückenlinie.
Nennungen an: Heiko Jürgens, Zuckerpool 2, 48480 Schapen Mob.: 00491713548174 Mail: heiko-juergens@t-online.de
Nennschluss: 10.09.2025 Nenngeld: Lönssuche 180,- Euro, inkl. Zuchtschau Das Nenngeld muss bis zum Nennschluss (10.09.2025) auf das folgende Konto gezahlt werden. VB Tecklenburger Land: IBAN: DE 26 4036 1906 0444 4792 00 BIC: GENO DE M1IB B
Verwendungszweck bitte angeben: Lönssuche 2025, Name des Hundes, Zuchtbuchnummer des Hundes und Name des Führers.
Prüfungslokal: See + Sporthotel Ankum Tütinger Str. 28 49577 Ankum Tel.: 00495462 8820, Mail: info@seehotel-ankum.de Übernachtungen: See + Sporthotel Ankum Tütinger Str. 28 49577 Ankum Tel.: 00495462 8820, Mail: info@seehotel-ankum.de
Bei der Buchung von Zimmern geben Sie bitte an: IMP-Lönssuche 2025. Buchungen im Hotel sind ausschließlich nur über Telefon, oder als Mail möglich.
Zulassungsbedingungen: Die Hunde müssen im Zuchtbuch KLM oder in einem vom KLM – I Mitgliedsland anerkannten Zuchtbuch eingetragen sein. Sie müssen nach dem 30.09.2023 gewölft sein. Sie müssen eine bestandene Verbandsjugendprüfung (VJP) und
eine Herbstzuchtprüfung (HZP) erbracht haben. Alle Anlagefächer mindestens mit dem Prädikat „gut“ (mindestens 6-Pkt.) Das Prüfungszeugnis der der HZP ist bei der Anmeldung vor der Lönssuche spätestens am 09.10.2025 bei der Anmeldung vorzuweisen. Für Ausländische Hunde gelten die entsprechenden Prüfungen des KLM-I Mitgliedslandes. Im Rahmen aller vorherigen Prüfungen (VJP/ HZP, VGP, VPS) oder einer eventuellen Zuchtschaubewertung dürfen keine Zuchtausschließenden körperlichen und / oder Wesensmängel festgestellt worden sein. Für jeden Hund ist ein gültiger PET-Passport (Internationaler Impfausweis) mit gültiger Tollwutschutzimpfung am Prüfungstag vorzulegen. Zugelassen werden nur Hunde, bei denen bis zum Nennschluss die vollständige Nennung übersandt wurde und das Nenngeld eingegangen ist. Führer: Jeder Führer muss im Besitz eines gültigen gelösten Jagdscheines sein und diesen mitführen. Ausländische Hundeführer müssen zur Anmeldung den aus ihrem Heimatland gültigen Jagdschein vorweisen. Ausländische Hundeführer sollten darauf achten, dass ein Versicherungsschutz besteht.
(Der bestehende Versicherungsschutz wird auf dem Formblatt 1 mit der Unterschrift bestätigt!) Für jeden Hund ist ein gültiger PET-Passport (Internationaler Impfausweis) mit gültiger Tollwutschutzimpfung vorzulegen. Bei Führern, die keinen deutschen Jagdschein besitzen, wird von
einer dazu berechtigten Person geschossen. Für die Feld- und Wasserarbeit ist eine Flinte und ausschließlich bleifreie Munition mitzubringen. Bleischrot darf nicht mitgeführt werden! Für ausländische Hundeführer wird am Prüfungstag eine Waffe gestellt. Jeder Hundeführer erhält nach der Lönssuche ein Lönssuchenzeugnis, HZP und Zuchtschauzeugnis des geführten Hundes.
Wild: Schleppwild ist vom Hundeführer für die Prüfung mitzubringen. Auf Wunsch kann bei einer frühzeitigen Bestellung gegen eine Kostenerstattung Schleppwild vom Ausrichter gestellt werden. Die lebende Ente für die Wasserarbeit stellt ausschließlich der
Veranstalter.
Verpflegung: Für die Verpflegung der Hundeführer und Richter wird während der Prüfung gesorgt.
Sonstiges: Alle Hundeführer erhalten ein Programm mit der aktuellen Gruppeneinteilung am Vorabend der Prüfung. Die offizielle Sprache ist Deutsch. Die Prüfungsordnung der Lönssuche kann von der Homepage heruntergeladen werden. Gerichtet wird nach der VZPO des
JGHV-Stand 2017 mit den Zusätzen der Lönssuche nach der jeweils gültigen Fassung der PO Lönssuche. Bitte beachten Sie die Gültigkeit der PO! PO und Rahmenrichtlinien | Verband für Kleine Münsterländer e.V.