Prüfungen

Prüfungstermine

Die Termine der kommenden Bundesprüfungen entnehmen Sie bitte unserem Terminkalender.

Prüfungen – VJP, HZP, VGP

Prüfungen werden abgehalten nach der Prüfungsordnung der Internationalen Münsterländerprüfung des KlM International und den Prüfungsordnungen des JGHV (www.jghv.de)

Das Ziel in der Zucht besteht darin, dem Jäger einen Jagdhund zur Verfügung zu stellen, der aufgrund seiner ererbten Führigkeit und seiner jagdlichen Anlagen den Erfordernissen der Jagdpraxis voll enspricht.

Züchterisch wertvoll sind demnach die Hunde, die als angewölfte Eigenschaften

  • Intelligenz
  • Führigkeit
  • gutes Gedächtnis
  • Spurwillen
  • Spurlaut
  • Vorstehanlagen
  • Bringfreude
  • Wasserpassion
  • Wild- und Raubzeugschärfe
  • Wesensfestigkeit

aufweisen.

Die meisten dieser Merkmale werden auf den Jagdgebrauchshundprüfungen festgestellt.
Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Wertungsprüfungen, die innerhalb unseres Verbandes abgenommen werden.


 

Verbandsjugendprüfung (VJP)

Sinn und Zweck der Verbandsjugendprüfung ist die Feststellung der natürlichen Anlagen des Jagdhundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund.

Der junge Hund wird in folgenden Fächern geprüft:

  • Spurarbeit (Hasen- oder Fuchsspur)
  • Nasenleistung
  • Feldsuche (Finderwillen/ Suchenstil)
  • Vorstehen
  • Führigkeit
  • Art des Jagens (Spurlaut/ Sichtlaut/ Stumm)
  • Verhalten des Hundes beim Schuss
  • Körperliche Mängel

Diese Prüfung findet in der Regel im Frühjahr statt.
Alter der Hunde ca. acht bis 16 Monate.

 

Herbstzuchtprüfung (HZP)

Zweck der Herbstzuchtprüfung ist die Überprüfung der Weiterentwicklung der Anlagen des Hundes nach der VJP. Hier werden dem Hund nun zusätzlich aufgrund jagdethischer Forderung Arbeiten nach dem Schuss abverlangt.
Auf der HZP werden folgende Fächer geprüft:

  • Spurarbeit (nicht auf allen HZP)
  • Nase
  • Vorstehen
  • Führigkeit
  • Wasserarbeit:
    – Schussfestigeit am Wasser
    – Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer
    – Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer
    (in Schleswig-Holstein verboten)
  • Verlorenbringen von Federwild, entweder:
    – Arbeit am geflügelten Rebhuhn/Fasan
    – Verlorensuchen und -bringen von Federwild
    – Bringen auf der Federwildschleppe
  • Haarwildschleppe
  • Art des Bringens (Apportieren) von:
    – Hase oder Kaninchen (Haarwildschleppe)
    – einer Ente (Wasserwild)
    – Federwild (Verlorenbringen von Federwild)
  • Gehorsam
  • Art des Jagens (waidlaut, sichtlaut, spurlaut, stumm)
  • evtl. Laut an anderem Haarwild
  • Schussfestigkeit bei der Feldarbeit
  • körperliche Mängel oder Fehler

Die Ausbildung des Jagdhundes in der Feld- und Wasserarbeit sollte zu dieser Zeit im wesentlichen abgeschlossen sein.

 

VerbandsGebrauchsPrüfung (VGP)

Die VGP ist eine Leistungsprüfung. Ihr Zweck ist es, Hunde für den waidgerechten Jagdbetrieb zu erkennen und das Verständnis für die Unterweisung und Führung derartiger Hunde zu erkennen und zu fördern.

Das setzt voraus, dass auf der VGP neben den Einzelleistungen großer Wert auf die Feststellung und Bewertung einer gründlichen Ausbildung und Führung im Gehorsam sowie auf jagdpraktische Erfahrungen der Prüflinge zu legen ist.

Im Gegensatz zu den Anlagenprüfungen VJP und HZP ist also auf der VGP allein die Leistung der Hunde in den einzelnen Fächern zu prüfen.

Der auf der VGP leistungsbewertete Hund muss so firm sein, dass jeder gute Jäger, der mit der sachgemäßen Führung von Jagdhunden vertraut ist, mit einem solchen Hund waidgerecht jagen kann.

Auf der VGP werden folgende Fächer geprüft:

Waldarbeit:

  • Riemenarbeit auf der Übernachtfährte, oder
    Riemenarbeit auf der Tagfährte
  • Zusätzlich Totverbellen von Schalenwild, oder
    Totverweisen von Schalenwild
  • Bringen von Fuchs über Hindernis
    (Graben 80cm breit u. 1m tief oder Hürde 70-80cm hoch)
  • Fuchsschleppe
  • Bringen von Fuchs auf der Schleppe
  • Hasen- oder Kaninchenschleppe
  • Bringen von Hase oder Kaninchen
  • Stöbern (ohne Führerhilfe selbständig Waldparzellen absuchen)
  • Buschieren (Zusammen mit dem Führer Waldparzellen mit niedrigem Bewuchs absuchen)

Wasserarbeit:

  • Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer (selbständig ohne Führerhilfe)
  • Schussfestigkeit am Wasser
  • Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer
    (selbständig mit oder ohne Wildwitterung krankes oder totes Wild suchen)
  • Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer
  • Bringen von einer Ente


Feldarbeit:

  • Nasengebrauch
  • Suche
  • Vorstehen
  • Manieren am Wild und Nachziehen
  • Verlorensuchen von Federwild
  • Arbeit am geflügeltem Huhn oder Fasan oder  Federwildschleppe
  • Freies Verlorensuchen eines frisch geschossenen Stückes  Federwild, dessen Herunterfallen der Hund nicht eräugt  hat  oder freies Verlorensuchen eines ausgelegten Stückes Federwild
  • Bringen von Federwild


Gehorsam:

  • Allgemeiner Gehorsam
  • Verhalten auf dem Stand
  • Leinenführigkeit
  • Folgen frei bei Fuß
  • Ablegen und Verhalten beim Schuss
  • Benehmen vor eräugtem Federwild
  • Benehmen vor eräugtem Haarnutzwild
  • Schussruhe

 

Bewertung:

Die einzelnen Leistungen der Hunde werden mit den Prädikaten:

  • Hervorragend 4h (nur bei bestimmten Leistungen möglich)
  • Sehr Gut 4
  • Gut 3
  • Genügend 2
  • Mangelhaft 1
  • Ungenügend 0beurteilt.
    Je nach Wertigkeit des Arbeitsfaches werden die Ziffern 2-4 mit einer Fachwertziffer multipliziert.

Beispiel:
Folgen frei bei Fuß=Bewertung Sehr gut 4 Fwz 2= 4X2= 8 Punkte
Fuchsschleppe=Bewertung Sehr Gut 4 Fwz 5= 4X5= 20 Punkte

Unabhängig von den erreichten Punktzahlen werden die Hunde noch in 3 Leistungsklassen eingestuft (I-III Preis).

Für die Einstufung in den jeweiligen Preis ist das Erreichen einer bestimmten Mindestpunktzahl in den einzelnen Fächern erforderlich.

Hunde, die also in einen I. Preis eingestuft werden, bringen bessere Leistungen als Hunde im III. Preis.
Somit können also während einer Prüfung mehrere Hunde in den I. Preis eingestuft werden. Die Rangfolge unter den Prüfungsteilnehmern wird dann durch Ia, Ib, Ic usw ermittelt.

Erreichbare Höchstpunktzahlen:

Übernachtfährte 340 Punkte, Tagfährte 328 Punkte.
Dazu kommen noch Punkte für die Zusatzfächer

Totverbellen (16 Punkte) oder Totverweisen (12 Punkte).

 

Prüfungsergebnisse

Die Prüfungsergebnisse aus abgehaltenen Prüfungen innerhalb unseres Verbandes.

Sie können die gewünschte Tabelle im PDF-Format abrufen. Danach entweder online (mit Ihrem Internet-Browser) betrachten oder direkt auf Ihrem Rechner speichern.

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